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04. September 10 , 18:54
Gefährlich, gefährliche, Hunde !
Hundeangst,
Fehlverhalten und Leinenzwang als Richtlinie - die Paranoia von
Politik und Ordnungsamt
Frankfurt am Main (Weltexpress) - Unter Hundebesitzern spalten sich die Szene
und die Gemüter in zwei Lager. Der Umgang mit Hunden wird dramatisiert und
hysterisiert. Die Einen fürchten Vorfälle und halten immer ihre Hunde an die
Leine, die Anderen lassen ihre Hunde zumindest im freien Gelände artgerecht frei
laufen, sich beschnüffeln, miteinander spielen und sogar in Auseinandersetzungen
sich messen. Das halten sie für völlig normal und den Leinenzwang sogar für
Tierquälerei. Die ausgewiesenen Bereiche des freien Herumlaufens für Hunde sind
in ihren Augen völlig unzureichend. Manche gehen mit ihren gut erzogenen Hunden
ohne Leine sogar durch die Stadt. Andere lehnen den dafür nötigen, in ihren
Augen „paramilitärischen Drill“ strickt ab. Auch sind die einzelnen Hunde und
Hunderassen in ihrer Beeinflussbarkeit unterschiedlich.
Zu Zeiten der Kampfhundhysterie 2001 waren die Medien voll mit gefährlichen und
tödlichen Vorfällen. Sicher gab und gibt es noch heute Hundebesitzer, die ihren
Hund auf Angriff dressier(t)en und dies als Statussymbol anse(a)hen. Von der
Politik wurde die Gefahrenabwehrverordnung verschärft, eine Kampfhundliste und
Auflagen kreiert, wodurch Kampfhunde aussortiert wurden. Trotzdem hat sich in
letzter Zeit zunehmend mit der Zunahme der Anzahl von Hunden die Lage verschärft
und entspannter Umgang mit Hunden ist weniger möglich. Vor allem Führer von
größeren Hunden müssen Angst vor dem anderen Ende der Leine haben, wenn ihr Hund
Dominanzverhalten zeigt, dessen Wut und Empörung, den Anzeigen und der
Einstufung als „gefährlicher Hund“ mit allen Auflagen. Diese wütenden
Hundeführer, aber auch Teile des beobachtenden Umfeldes nennt man auch
„militante Hundephobiker“. Welche Faktoren mögen dazu beigetragen haben?
Angstkrankheiten sollen zugenommen haben. Diese Tatsache zeigt sich auch in der
Beziehung zwischen Mensch und Hund. Für viele ist der Hund ähnlich wie der Wolf
unberechenbar und das Synonym und der Prototyp für Angst und Bedrohung. Sie
stellen sich zähnefletschende, beißende Ungeheuer vor und haben oft die
schlimmsten Bilder vor Augen (sogenannte Hundephobiker), wie sie auch in Filmen
gezeigt werden. Richtet sich das Gespräch am Stammtisch auf gefährliche Hunde,
haben viele ihre Beiträge zu erzählen. Auch die Medien berichten gerne von
Todesfällen durch Hunde. Über die vielfach häufigeren unproblematischen
Begegnungen zwischen Mensch und Hund berichten sie nicht, so daß dieser Eindruck
verstärkt werden muß. Diese Angst erfordert Sicherheit durch den von der Politik
und den Behörden verordneten allgegenwärtigen Leinenzwang. Dieser Zwang
bestätigt allerdings die Gefährlichkeit von Hunden und verstärkt in einem
Teufelskreislauf die Angst vor Hunden.
Bei Auseinandersetzungen unter Hunden bauen diese auch tatsächlich in ihrem
artspezifischen Dominanzverhalten zur Regelung der Rangordnung eine wilde,
zähnefletschende Drohkulisse auf, so daß man das Schlimmste befürchten muß.
Militärs nennen deswegen vergleichend Scheinangriffe von Kampfflugzeugen „dogfighting“.
Und dann passiert herzlich wenig. Der unterlegene Hund läuft winselnd davon oder
bietet die Kehle, solange der Mensch in seiner Angst und Panik bei kleinen
Hunden durch Auf-den-Arm-Nehmen oder an der Leine Hochreißen, bei größeren durch
Abwehren des angreifenden Hundes oder an der Leine um sich Herumzerren nicht
eingreift. Dies Verhalten läßt die Situation eskalieren, da die Hunde
untereinander die Auseinandersetzung nicht regeln können, und gilt bei
Hundekennern als der größte Fehler. Viele sagen zur Gefährlichkeit des Hundes „
man ja nie wissen, ob der Hund harmlos oder gefährlich ist“, sicher mit
absoluter Sicherheit nicht, aber man kann wissen, daß Eingriffe und ein
derartiges Verhalten die Situation verschärfen.
Anlaß zu diesem Artikel ist die Einstufung eines größeren Hundes als
„gefährlicher Hund“, da er zweimal im Dominanzverhalten nach kleinen Hunden
geschnappt und diese leicht verletzt hatte. Im ersten Fall war er von dem
Kleinen des Öfteren hinter dem Gartenzaun giftig angebellt worden, hatte
zurückgebellt und versuchte beim ersten Zusammentreffen außerhalb des Gartens
sofort die Rangordnung herzustellen. Das Ganze sah gefährlich aus und spielte
sich blitzschnell ab. Der Hundeführer nahm reflexartig in Panik seinen Hund auf
den Arm, um ihn zu schützen, und bekam durch den wild anspringenden größeren
Hund Kratzer ab. Voller Empörung zeigte er an. Die Gerichtsstrafe für
fahrlässige Körperverletzung fiel nur gering aus, da Richter und Ankläger selber
Hunde haben und wissen, wie das mit Hunden ist.
Im zweiten Fall einige Wochen später hatte der kleine Hund an der Leine nur kurz
geknurrt, der Größere lief auf ihn zu. Die Sache ging erst richtig los, als der
Besitzer in Panik seinen Kleinen hochriß, sich vor dem angreifenden Hund um die
Achse dreht, dann die Leine losließ, und der Große sich kurz den Kleinen
schnappte, der dann ganz normal zu seinem Herrchen lief – eine äußerlich
schockierende Situation. Auf den ersten Blick nicht erkennbar, war eine Naht und
Wundversorgung beim Tierarzt notwendig. Der Besitzer des größeren Hundes erlitt
selber einen Schock. Von dieser Seite kannte er seinen ansonsten gutmütigen,
lammfrommen, verschmusten, sich unter kleinen Kindern, Katzen und Geflügel sich
bewegenden Hund noch nicht. Ein Außenstehender machte sich den Vorfall zu eigen
und meinte, der Hundeführer möge so fair sein, seine Adresse anzugeben. In der
Anzeige bauten beide den Vorfall noch aus, der Größere hätte den Kleinen wie ein
Wild geschüttelt und hätte nur durch Fußtritte abgelassen. Gegen diese Version
spricht, daß der Kleine schwer verletzt hätte sein müssen. An sich wäre schon
aus dem Anzeigentext zu entnehmen, daß das Ganze nichts mit einem gefährlichen
Hund zu tun hat. Nach dem ersten Vorfall hatte der Besitzer des knapp
zweijährigen, vorher eher ängstlichen, wenn auch in dieser Situation ungestümen
Hundes, noch gedacht, es handele sich um eine einzelne Situation, da der kleine
Hund vorher provoziert hatte und auch nicht abgehalten wurde. Dann war ja trotz
vieler Hundebegegnungen nichts passiert. Nach dem zweiten Vorfall war ihm klar,
daß er vermehrt aufpassen müsse und verpasste u.a. seinem Hund einen Maulkorb,
ein Verhalten, daß manchen Hundliebhaber auf den Plan ruft.
Sicher, die Anzeigenden kannten den größeren Hund nur in diesen Situationen und
nicht im sonstigen Verhalten, so wie ihn andere Leute kennen. Allein die
Schilderung der Vorfälle wird wahrscheinlich die Leser in zwei Lager trennen.
Die einen mögen sagen „wie kann man nur einen so gefährlichen Hund frei laufen
lassen“, die Anderen „das ist doch völlig normal, die Gefahr ist eher das
Fehlverhalten der Führer der kleinen Hunde“. Hält man sich das Bild des alten
Mütterchen vor Augen, das ihren kleinen Hund immer an der Leine Gassi führt,
dessen Hund jedoch einen frei laufenden größeren Hund anknurrt oder anbellt und
der diesen sofort angreift, kann man sich die Empörung gut vorstellen und als
Folge den verordneten Leinenzwang erklären.
An dieser Schnittstelle treten die Politik mit der Gefahrenabwehrverordnung mit
immer neuen Verschärfungen und das Vollzugsorgan, das Ordnungsamt, auf den Plan.
Die Politik unterscheidet nicht zwischen tödlichen, schweren oder leichten
Verletzungen. Das Ordnungsamt hat jedoch einen Ermessensspielraum – nach welchen
Kriterien? Eine Anzeige genügt, der Text des Anzeigenden wird wörtlich kritiklos
übernommen, und die Argumente des Angezeigten nicht mal erwähnt, beziehungsweise
nicht anerkannt und fallen unter den Tisch. Der Angezeigte hat einen schweren
Stand. Das Ordnungsamt argumentiert „das müsste man doch verstehen, allein wegen
des Größenverhältnisses hätten größere Hunde kleine schon tot gebissen oder
schwer verletzt“- deswegen die Einstufung als gefährlicher Hund. Im obigen
Beispiel waren jedoch nur leichte Verletzungen erfolgt, die in der Anzeige nach
dem äußeren Schein, der gefährlich wirkenden Drohkulisse von Hunden im
Dominanzverhalten, aufgebauscht wurden. Wenn ein Mensch eine Situation einstuft,
die nicht ist und nicht statt gefunden hat, nennt man das einen Wahn oder eine
Paranoia. Die Einstufung erfolgt also nicht nach stattgefundenen Ereignissen,
sondern zur möglichen Verhütung aufgrund früherer, wenn auch in Anbetracht der
Vielzahl von Hunden seltener Vorfälle. Schließlich sind ja auch schon Hunde tot
gebissen oder schwer verletzt worden, über die man naturgemäß keine Statistik
führen kann, am häufigsten von Schäferhunden - des Deutschen unantastbaren
Heiligtums.
Angstkranke und Phobiker beurteilen die Situation immer gesetzmäßig nach
Erfahrungen. Das zeigt schon die Tatsache, gute Erfahrungen schaffen Vertrauen
und Hoffnung, schlechte das Gegenteil und Ängste. Diese brauchen nicht selbst
gemacht worden zu sein, sondern können auch durch äußere Einflüsse, am
prägensten in der Kindheit, erfolgen. Sind die Ängste schwer fassbar und das
sind vor allem die in der Kindheit vermittelten und eingeprägten Ängste, werden
sie oft zur Entschärfung und besseren Fassbarkeit an einer Symbolik festgemacht,
auf diese verschoben wie etwa dem gefährlichen Hund. Nun handelt der Mensch nach
dem, was er glaubt, was ist, nach seinen inneren Realitäten und Annahmen. Durch
die Handlungsumsetzung schafft er Tatsachen. Annahmen können so zu sich selbst
erfüllenden Prophezeiungen werden, und er hat mit seinen Annahmen recht gehabt.
Ohne diese vorherigen Annahmen wären die Folgen ganz anders gewesen.
Diese Abläufe lassen sich gut an Hunden, bedingt durch ihre Natur, verfolgen.
Die Angst vor Hunden, die Hundephobie, und das daraus erfolgende Verhalten lässt
die Situation eskalieren, so daß Hunde heftiger und bedrohlicher werden können,
da sie durch die Einmischung des Menschen ihre Rangordnung nicht selbst regeln
können. Allein der Leinenzwang stellt schon eine derartige Einmischung des
Menschen dar. Bei entspanntem Umgang mit Hunden und freiem laufen lassen,
passiert in den seltensten Fällen etwas. Aber dann tritt oft die nächste Angst
auf, der Hund könnte weglaufen oder Mensch und Hund anfallen, hat es eventuell
sogar schon getan. Natürlich, ein Hund der ewig an der Leine gehalten wird,
genießt erstmal seine neu gewonnene Freiheit und seine angestauten Aggressionen
wendet er leicht gegen andere.
Ängste übertragen sich nicht nur von Mensch zu Mensch, sondern auch vom Mensch
auf das Tier. Ein ängstlicher Mensch schafft also ein ängstliches,
verunsichertes Tier. Wenn jemand fest von der Bedrohung überzeugt ist, läßt sich
der Andere auch leicht überzeugen, vor allem in der Eltern-Kind-Beziehung, wo
Eltern auf ein noch ungeprägtes Wesen treffen, es sei denn die Bedrohung passt
nicht in sein Weltbild. Ein ängstliches Tier reagiert ähnlich wie der Mensch oft
mit Aggressionen, knurrt oder bellt und zieht dadurch die Aufmerksamkeit auf
sich, so daß andere Hunde je nach ihrem Selbstbewußtsein ebenfalls aggressiv
oder ängstlich reagieren. Ängstliche Menschen und ängstliche Hunde an der Leine
provozieren also besonders häufig Aggressionen bei Hunden und Beißvorfälle –
deswegen von der Politik verordnet zum Schutz der verbreitete Leinenzwang. Die
mögliche Zunahme von Beißvorfällen ist also ein Maßstab der Zunahme des
Angstpegels, nicht nur der Zunahme von Hunden.
Nun sieht aber die überwiegende Zahl der Hundebesitzer nicht ein, ihre Hunde
ewig an die Leine zu nehmen. Die enge Beziehung Mensch-Hund drückt sich auch
darin aus, daß sich Menschen mit ihren Hunden identifizieren. Sie möchten
ebenfalls frei herum laufen können und nicht ewig an der Leine gehalten werden.
Ähnlich lässt ein Mann kaum seinen Rüden kastrieren, es käme ihm vor, als wenn
er selbst kastriert wäre, es sei denn, er fühlt sich, meist unbewusst, selbst
kastriert. Dann soll es der Hund auch nicht besser haben. Es kann aber auch
sein, daß der ängstliche Besitzer einen besonders starken und angriffslustigen
Hund haben möchte, mit dem er seine Schwäche kompensieren kann, und diesen auf
Angriff dressiert wie manche Kampfhundbesitzer. Diese möchten in ihrem
kontraphobischen Stärkeverhalten sicherlich nichts von ihren hintergründigen
Ängsten und Schwächen hören.
Andererseits, ähnlich wie der Mensch sich durch die Leine sicherer fühlt, kann
es dem Hund ergehen. In diesem Sicherheitsgefühl mag der kleine Hund sich stark
fühlen, den Dicken spielen und den großen zum Dominanzverhalten provozieren.
Wilde, zähnefletschende Szenen spielen sich besonders oft auf beiden Seiten von
Zäunen ab, wo nichts passieren kann. Fällt der Zaum weg, beschnüffeln sich die
vorher wilden und furchterregenden Hunde oft ganz friedlich. Greift ein frei
laufender Hund einen Hund an der Leine an, ist der Hundeführer oft besonders
aggressiv und empört, schließlich hält er sich an die politischen Vorgaben des
Leinenzwangs und der Andere nicht, und neigt zu Beschimpfungen oder Anzeigen,
das Recht im Hintergrund, wohlwissend, daß die Behörden hinter ihm stehen. Der
Phobiker verwandelt sich in einen militanten Phobiker. Deswegen triumphierte der
Hundeführer im ersten oben angeführten Fall „jetzt sind Sie dran!“.
Auf diese komplexen, realen Mensch-Hunde-Beziehungen gehen die Politik und die
Behörden in keiner Weise ein. Wie auch sonst in unserer Kultur, wenn es Probleme
gibt und etwas schief läuft, an dem mehrere beteiligt sind, wird die Schuld an
einem festgemacht, hier dem Führer des angreifenden Hundes oder dem Tier. Es ist
gefährlich. Der Andere ist aus dem Schneider und trägt keinerlei Verantwortung
für sein Verhalten. Hundekenntnisse und Fehlverhalten spielen keine Rolle.
Über die Motive von Politik und Vollzugsorganen kann man sich Gedanken machen.
Angstmache und das Sicherheitsversprechen haben schon immer Wählerstimmen
gebracht und das Medieninteresse verstärkt. Durch die Einstufung als
gefährlicher Hund und den Leinenzwang verstärken sie die Ängste der Menschen vor
Hunden. Entspannter Umgang mit Hunden ist demzufolge für die Politik
kontraproduktiv. Mittlere Beamte können kraft ihres Amtes die Definitionshoheit
über Doktoren erwerben. Sie strömen Macht und Kontrolle aus, insbesondere dann,
wenn sie im Hintergrund sich schwach und ängstlich fühlen. Die unter Menschen
übliche Auseinandersetzung um Dominanz wird durch die Tiere nochmals angefeuert.
Dabei interessiert nicht, daß sie ihre Aufgabe, alle Seiten zu vertreten, also
auch die Hundebesitzer vor den militanten Hundephobikern zu schützen, verletzen.
Darüber sind viele Hundebesitzer empört oder resignieren ob dieser
Ungerechtigkeit.
Politiker und Beamte sind Menschen wie andere auch und können Ängsten wie den
Hundeängsten unterliegen oder sogar Hundehasser sein, die am liebsten alle Hunde
an die Leine legen möchten. Angst erfordert zur Sicherheit und Beruhigung Zwang,
Kontrolle und Machtausübung bis zur allumfassenden Totalität, deswegen der
Leinenzwang. Dahinter stecken oft paranoide Fehleinschätzungen. Daß der
Leinenzwang so sehr akzeptiert wird, spricht wiederum über die verbreitete Angst
und deren Symbolik.
Dies gilt vor allem für die mittleren und höheren Ebenen von Politik und
Behörden. Auf der unteren Ebene, nicht offiziell und privat, sieht es oft ganz
anders aus. Beispielsweise sagte 2001 eine Beamtin „die Anzeigen haben überhand
genommen aufgrund der Kampfhundhysterie, geschürt von den Medien“, und ein
Beamter, er halte das für eine Auseinandersetzung unter Rüden um Dominanz.
Aktuell erzählte ein Beamter nach der Frage, worum es gehe, spontan von seinem
kleinen Hund, der eines Tages meinte, den Dicken markieren zu müssen und von
einem großen Hund gebissen wurde. Er hielt das für ganz normal. Manche sagen
sogar, endlich mal in seine Grenzen verwiesen zu werden, sei gut für ihren Hund,
wo er sich doch dauernd so aufführen müsse.
Da Hundeunkenntnisse die Marschroute prägen, könnte man meinen, die Politik und
Behörde könnten sich doch von ihren anerkannten Hundesachverständigen über das
Wesen und Verhalten von Hunden aufklären lassen. Aber diese sind wohl nicht
interessiert, da sie ordentlich an den amtlich verordneten Wesenstests
verdienen, die enorm in den Preisen gestiegen sind. Wesenstests sind auch nur
bedingt aussagefähig, da sie nur eine begrenzte Auswahl von Situationen
simulieren können.
Man könnte vorschlagen, da eine Sachkundenachweis für jeden Hundeführer wohl
kaum allgemein akzeptiert würde, bei jeder Vergabe einer Hundemarke einen Flyer
oder eine Broschüre mitzuschicken, in der über das Verhalten von Mensch und Hund
aufgeklärt und auf die Verantwortung eines jeden Hundeführers nach Kenntnissen
über Hunde und deren Sozialverhalten hingewiesen wird. Sicher sind beim Führen
eines Hundes nicht Hundekenntnisse gesetzlich vorgeschrieben und werden auch
kaum durchsetzbar sein. Aber bei eigenem Fehlverhalten ausschließlich den
Anderen die Schuld anzukreiden und noch Rückendeckung von Politik und Behörden
zu erhalten, ist eigentlich ein Skandal, aber inzwischen so selbstverständlich,
daß es Normalität ist. Eine derartige Broschüre ist wohl nicht aus den oben
angeführten Gründen im Interesse von Politik und Behörden. Durch die jetzige
Handhabung geht der Spaß und die Freude an Hunden verloren, nicht nur bei den
Hundebesitzern selbst, sondern auch bei vielen Passanten und Beobachtern, denen
deutlich die Freude an fröhlich herumspringenden Hunden anzusehen ist, und wird
Angst geschürt, die dann wiederum zu den gesetzlichen Auflagen führt.
Die wichtige soziale Aufgabe von Hunden, deswegen werden sie vermehrt gehalten
und sind ein guter menschlicher Begleiter, wenn auch nicht immer
unproblematisch, wie als Seelentröster, Begleiter in Einsamkeit, Ersatzpartner,
Schoß- und Schmusehund, Kommunikationsmedium für Gespräche bei menschlichen
Begegnungen und Anlaß zur täglichen Bewegung und somit zur Gesundheitsvorsorge,
wird gemindert und die Lebensfreude getrübt. Die Medizin und die Pharmafirmen
freut’s. Sie können ihre Produkte vermehrt verkaufen und ihre Gewinne an
Tranquilizern, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka steigern. Da Seele und
Körper eng zusammenhängen, profitiert auch die Organmedizin.
Von Bernd Holstiege