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04. September 10 , 18:54
Gefährlich, gefährliche, Hunde !

Hundeangst, Fehlverhalten und Leinenzwang als Richtlinie - die Paranoia von                     Politik und Ordnungsamt

Frankfurt am Main (Weltexpress) - Unter Hundebesitzern spalten sich die Szene und die Gemüter in zwei Lager. Der Umgang mit Hunden wird dramatisiert und hysterisiert. Die Einen fürchten Vorfälle und halten immer ihre Hunde an die Leine, die Anderen lassen ihre Hunde zumindest im freien Gelände artgerecht frei laufen, sich beschnüffeln, miteinander spielen und sogar in Auseinandersetzungen sich messen. Das halten sie für völlig normal und den Leinenzwang sogar für Tierquälerei. Die ausgewiesenen Bereiche des freien Herumlaufens für Hunde sind in ihren Augen völlig unzureichend. Manche gehen mit ihren gut erzogenen Hunden ohne Leine sogar durch die Stadt. Andere lehnen den dafür nötigen, in ihren Augen „paramilitärischen Drill“ strickt ab. Auch sind die einzelnen Hunde und Hunderassen in ihrer Beeinflussbarkeit unterschiedlich.

Zu Zeiten der Kampfhundhysterie 2001 waren die Medien voll mit gefährlichen und tödlichen Vorfällen. Sicher gab und gibt es noch heute Hundebesitzer, die ihren Hund auf Angriff dressier(t)en und dies als Statussymbol anse(a)hen. Von der Politik wurde die Gefahrenabwehrverordnung verschärft, eine Kampfhundliste und Auflagen kreiert, wodurch Kampfhunde aussortiert wurden. Trotzdem hat sich in letzter Zeit zunehmend mit der Zunahme der Anzahl von Hunden die Lage verschärft und entspannter Umgang mit Hunden ist weniger möglich. Vor allem Führer von größeren Hunden müssen Angst vor dem anderen Ende der Leine haben, wenn ihr Hund Dominanzverhalten zeigt, dessen Wut und Empörung, den Anzeigen und der Einstufung als „gefährlicher Hund“ mit allen Auflagen. Diese wütenden Hundeführer, aber auch Teile des beobachtenden Umfeldes nennt man auch „militante Hundephobiker“. Welche Faktoren mögen dazu beigetragen haben?

Angstkrankheiten sollen zugenommen haben. Diese Tatsache zeigt sich auch in der Beziehung zwischen Mensch und Hund. Für viele ist der Hund ähnlich wie der Wolf unberechenbar und das Synonym und der Prototyp für Angst und Bedrohung. Sie stellen sich zähnefletschende, beißende Ungeheuer vor und haben oft die schlimmsten Bilder vor Augen (sogenannte Hundephobiker), wie sie auch in Filmen gezeigt werden. Richtet sich das Gespräch am Stammtisch auf gefährliche Hunde, haben viele ihre Beiträge zu erzählen. Auch die Medien berichten gerne von Todesfällen durch Hunde. Über die vielfach häufigeren unproblematischen Begegnungen zwischen Mensch und Hund berichten sie nicht, so daß dieser Eindruck verstärkt werden muß. Diese Angst erfordert Sicherheit durch den von der Politik und den Behörden verordneten allgegenwärtigen Leinenzwang. Dieser Zwang bestätigt allerdings die Gefährlichkeit von Hunden und verstärkt in einem Teufelskreislauf die Angst vor Hunden.

Bei Auseinandersetzungen unter Hunden bauen diese auch tatsächlich in ihrem artspezifischen Dominanzverhalten zur Regelung der Rangordnung eine wilde, zähnefletschende Drohkulisse auf, so daß man das Schlimmste befürchten muß. Militärs nennen deswegen vergleichend Scheinangriffe von Kampfflugzeugen „dogfighting“. Und dann passiert herzlich wenig. Der unterlegene Hund läuft winselnd davon oder bietet die Kehle, solange der Mensch in seiner Angst und Panik bei kleinen Hunden durch Auf-den-Arm-Nehmen oder an der Leine Hochreißen, bei größeren durch Abwehren des angreifenden Hundes oder an der Leine um sich Herumzerren nicht eingreift. Dies Verhalten läßt die Situation eskalieren, da die Hunde untereinander die Auseinandersetzung nicht regeln können, und gilt bei Hundekennern als der größte Fehler. Viele sagen zur Gefährlichkeit des Hundes „ man ja nie wissen, ob der Hund harmlos oder gefährlich ist“, sicher mit absoluter Sicherheit nicht, aber man kann wissen, daß Eingriffe und ein derartiges Verhalten die Situation verschärfen.

Anlaß zu diesem Artikel ist die Einstufung eines größeren Hundes als „gefährlicher Hund“, da er zweimal im Dominanzverhalten nach kleinen Hunden geschnappt und diese leicht verletzt hatte. Im ersten Fall war er von dem Kleinen des Öfteren hinter dem Gartenzaun giftig angebellt worden, hatte zurückgebellt und versuchte beim ersten Zusammentreffen außerhalb des Gartens sofort die Rangordnung herzustellen. Das Ganze sah gefährlich aus und spielte sich blitzschnell ab. Der Hundeführer nahm reflexartig in Panik seinen Hund auf den Arm, um ihn zu schützen, und bekam durch den wild anspringenden größeren Hund Kratzer ab. Voller Empörung zeigte er an. Die Gerichtsstrafe für fahrlässige Körperverletzung fiel nur gering aus, da Richter und Ankläger selber Hunde haben und wissen, wie das mit Hunden ist.

Im zweiten Fall einige Wochen später hatte der kleine Hund an der Leine nur kurz geknurrt, der Größere lief auf ihn zu. Die Sache ging erst richtig los, als der Besitzer in Panik seinen Kleinen hochriß, sich vor dem angreifenden Hund um die Achse dreht, dann die Leine losließ, und der Große sich kurz den Kleinen schnappte, der dann ganz normal zu seinem Herrchen lief – eine äußerlich schockierende Situation. Auf den ersten Blick nicht erkennbar, war eine Naht und Wundversorgung beim Tierarzt notwendig. Der Besitzer des größeren Hundes erlitt selber einen Schock. Von dieser Seite kannte er seinen ansonsten gutmütigen, lammfrommen, verschmusten, sich unter kleinen Kindern, Katzen und Geflügel sich bewegenden Hund noch nicht. Ein Außenstehender machte sich den Vorfall zu eigen und meinte, der Hundeführer möge so fair sein, seine Adresse anzugeben. In der Anzeige bauten beide den Vorfall noch aus, der Größere hätte den Kleinen wie ein Wild geschüttelt und hätte nur durch Fußtritte abgelassen. Gegen diese Version spricht, daß der Kleine schwer verletzt hätte sein müssen. An sich wäre schon aus dem Anzeigentext zu entnehmen, daß das Ganze nichts mit einem gefährlichen Hund zu tun hat. Nach dem ersten Vorfall hatte der Besitzer des knapp zweijährigen, vorher eher ängstlichen, wenn auch in dieser Situation ungestümen Hundes, noch gedacht, es handele sich um eine einzelne Situation, da der kleine Hund vorher provoziert hatte und auch nicht abgehalten wurde. Dann war ja trotz vieler Hundebegegnungen nichts passiert. Nach dem zweiten Vorfall war ihm klar, daß er vermehrt aufpassen müsse und verpasste u.a. seinem Hund einen Maulkorb, ein Verhalten, daß manchen Hundliebhaber auf den Plan ruft.

Sicher, die Anzeigenden kannten den größeren Hund nur in diesen Situationen und nicht im sonstigen Verhalten, so wie ihn andere Leute kennen. Allein die Schilderung der Vorfälle wird wahrscheinlich die Leser in zwei Lager trennen. Die einen mögen sagen „wie kann man nur einen so gefährlichen Hund frei laufen lassen“, die Anderen „das ist doch völlig normal, die Gefahr ist eher das Fehlverhalten der Führer der kleinen Hunde“. Hält man sich das Bild des alten Mütterchen vor Augen, das ihren kleinen Hund immer an der Leine Gassi führt, dessen Hund jedoch einen frei laufenden größeren Hund anknurrt oder anbellt und der diesen sofort angreift, kann man sich die Empörung gut vorstellen und als Folge den verordneten Leinenzwang erklären.

An dieser Schnittstelle treten die Politik mit der Gefahrenabwehrverordnung mit immer neuen Verschärfungen und das Vollzugsorgan, das Ordnungsamt, auf den Plan. Die Politik unterscheidet nicht zwischen tödlichen, schweren oder leichten Verletzungen. Das Ordnungsamt hat jedoch einen Ermessensspielraum – nach welchen Kriterien? Eine Anzeige genügt, der Text des Anzeigenden wird wörtlich kritiklos übernommen, und die Argumente des Angezeigten nicht mal erwähnt, beziehungsweise nicht anerkannt und fallen unter den Tisch. Der Angezeigte hat einen schweren Stand. Das Ordnungsamt argumentiert „das müsste man doch verstehen, allein wegen des Größenverhältnisses hätten größere Hunde kleine schon tot gebissen oder schwer verletzt“- deswegen die Einstufung als gefährlicher Hund. Im obigen Beispiel waren jedoch nur leichte Verletzungen erfolgt, die in der Anzeige nach dem äußeren Schein, der gefährlich wirkenden Drohkulisse von Hunden im Dominanzverhalten, aufgebauscht wurden. Wenn ein Mensch eine Situation einstuft, die nicht ist und nicht statt gefunden hat, nennt man das einen Wahn oder eine Paranoia. Die Einstufung erfolgt also nicht nach stattgefundenen Ereignissen, sondern zur möglichen Verhütung aufgrund früherer, wenn auch in Anbetracht der Vielzahl von Hunden seltener Vorfälle. Schließlich sind ja auch schon Hunde tot gebissen oder schwer verletzt worden, über die man naturgemäß keine Statistik führen kann, am häufigsten von Schäferhunden - des Deutschen unantastbaren Heiligtums.

Angstkranke und Phobiker beurteilen die Situation immer gesetzmäßig nach Erfahrungen. Das zeigt schon die Tatsache, gute Erfahrungen schaffen Vertrauen und Hoffnung, schlechte das Gegenteil und Ängste. Diese brauchen nicht selbst gemacht worden zu sein, sondern können auch durch äußere Einflüsse, am prägensten in der Kindheit, erfolgen. Sind die Ängste schwer fassbar und das sind vor allem die in der Kindheit vermittelten und eingeprägten Ängste, werden sie oft zur Entschärfung und besseren Fassbarkeit an einer Symbolik festgemacht, auf diese verschoben wie etwa dem gefährlichen Hund. Nun handelt der Mensch nach dem, was er glaubt, was ist, nach seinen inneren Realitäten und Annahmen. Durch die Handlungsumsetzung schafft er Tatsachen. Annahmen können so zu sich selbst erfüllenden Prophezeiungen werden, und er hat mit seinen Annahmen recht gehabt. Ohne diese vorherigen Annahmen wären die Folgen ganz anders gewesen.

Diese Abläufe lassen sich gut an Hunden, bedingt durch ihre Natur, verfolgen. Die Angst vor Hunden, die Hundephobie, und das daraus erfolgende Verhalten lässt die Situation eskalieren, so daß Hunde heftiger und bedrohlicher werden können, da sie durch die Einmischung des Menschen ihre Rangordnung nicht selbst regeln können. Allein der Leinenzwang stellt schon eine derartige Einmischung des Menschen dar. Bei entspanntem Umgang mit Hunden und freiem laufen lassen, passiert in den seltensten Fällen etwas. Aber dann tritt oft die nächste Angst auf, der Hund könnte weglaufen oder Mensch und Hund anfallen, hat es eventuell sogar schon getan. Natürlich, ein Hund der ewig an der Leine gehalten wird, genießt erstmal seine neu gewonnene Freiheit und seine angestauten Aggressionen wendet er leicht gegen andere.

Ängste übertragen sich nicht nur von Mensch zu Mensch, sondern auch vom Mensch auf das Tier. Ein ängstlicher Mensch schafft also ein ängstliches, verunsichertes Tier. Wenn jemand fest von der Bedrohung überzeugt ist, läßt sich der Andere auch leicht überzeugen, vor allem in der Eltern-Kind-Beziehung, wo Eltern auf ein noch ungeprägtes Wesen treffen, es sei denn die Bedrohung passt nicht in sein Weltbild. Ein ängstliches Tier reagiert ähnlich wie der Mensch oft mit Aggressionen, knurrt oder bellt und zieht dadurch die Aufmerksamkeit auf sich, so daß andere Hunde je nach ihrem Selbstbewußtsein ebenfalls aggressiv oder ängstlich reagieren. Ängstliche Menschen und ängstliche Hunde an der Leine provozieren also besonders häufig Aggressionen bei Hunden und Beißvorfälle – deswegen von der Politik verordnet zum Schutz der verbreitete Leinenzwang. Die mögliche Zunahme von Beißvorfällen ist also ein Maßstab der Zunahme des Angstpegels, nicht nur der Zunahme von Hunden.

Nun sieht aber die überwiegende Zahl der Hundebesitzer nicht ein, ihre Hunde ewig an die Leine zu nehmen. Die enge Beziehung Mensch-Hund drückt sich auch darin aus, daß sich Menschen mit ihren Hunden identifizieren. Sie möchten ebenfalls frei herum laufen können und nicht ewig an der Leine gehalten werden. Ähnlich lässt ein Mann kaum seinen Rüden kastrieren, es käme ihm vor, als wenn er selbst kastriert wäre, es sei denn, er fühlt sich, meist unbewusst, selbst kastriert. Dann soll es der Hund auch nicht besser haben. Es kann aber auch sein, daß der ängstliche Besitzer einen besonders starken und angriffslustigen Hund haben möchte, mit dem er seine Schwäche kompensieren kann, und diesen auf Angriff dressiert wie manche Kampfhundbesitzer. Diese möchten in ihrem kontraphobischen Stärkeverhalten sicherlich nichts von ihren hintergründigen Ängsten und Schwächen hören.

Andererseits, ähnlich wie der Mensch sich durch die Leine sicherer fühlt, kann es dem Hund ergehen. In diesem Sicherheitsgefühl mag der kleine Hund sich stark fühlen, den Dicken spielen und den großen zum Dominanzverhalten provozieren. Wilde, zähnefletschende Szenen spielen sich besonders oft auf beiden Seiten von Zäunen ab, wo nichts passieren kann. Fällt der Zaum weg, beschnüffeln sich die vorher wilden und furchterregenden Hunde oft ganz friedlich. Greift ein frei laufender Hund einen Hund an der Leine an, ist der Hundeführer oft besonders aggressiv und empört, schließlich hält er sich an die politischen Vorgaben des Leinenzwangs und der Andere nicht, und neigt zu Beschimpfungen oder Anzeigen, das Recht im Hintergrund, wohlwissend, daß die Behörden hinter ihm stehen. Der Phobiker verwandelt sich in einen militanten Phobiker. Deswegen triumphierte der Hundeführer im ersten oben angeführten Fall „jetzt sind Sie dran!“.

Auf diese komplexen, realen Mensch-Hunde-Beziehungen gehen die Politik und die Behörden in keiner Weise ein. Wie auch sonst in unserer Kultur, wenn es Probleme gibt und etwas schief läuft, an dem mehrere beteiligt sind, wird die Schuld an einem festgemacht, hier dem Führer des angreifenden Hundes oder dem Tier. Es ist gefährlich. Der Andere ist aus dem Schneider und trägt keinerlei Verantwortung für sein Verhalten. Hundekenntnisse und Fehlverhalten spielen keine Rolle.

Über die Motive von Politik und Vollzugsorganen kann man sich Gedanken machen. Angstmache und das Sicherheitsversprechen haben schon immer Wählerstimmen gebracht und das Medieninteresse verstärkt. Durch die Einstufung als gefährlicher Hund und den Leinenzwang verstärken sie die Ängste der Menschen vor Hunden. Entspannter Umgang mit Hunden ist demzufolge für die Politik kontraproduktiv. Mittlere Beamte können kraft ihres Amtes die Definitionshoheit über Doktoren erwerben. Sie strömen Macht und Kontrolle aus, insbesondere dann, wenn sie im Hintergrund sich schwach und ängstlich fühlen. Die unter Menschen übliche Auseinandersetzung um Dominanz wird durch die Tiere nochmals angefeuert. Dabei interessiert nicht, daß sie ihre Aufgabe, alle Seiten zu vertreten, also auch die Hundebesitzer vor den militanten Hundephobikern zu schützen, verletzen. Darüber sind viele Hundebesitzer empört oder resignieren ob dieser Ungerechtigkeit.

Politiker und Beamte sind Menschen wie andere auch und können Ängsten wie den Hundeängsten unterliegen oder sogar Hundehasser sein, die am liebsten alle Hunde an die Leine legen möchten. Angst erfordert zur Sicherheit und Beruhigung Zwang, Kontrolle und Machtausübung bis zur allumfassenden Totalität, deswegen der Leinenzwang. Dahinter stecken oft paranoide Fehleinschätzungen. Daß der Leinenzwang so sehr akzeptiert wird, spricht wiederum über die verbreitete Angst und deren Symbolik.

Dies gilt vor allem für die mittleren und höheren Ebenen von Politik und Behörden. Auf der unteren Ebene, nicht offiziell und privat, sieht es oft ganz anders aus. Beispielsweise sagte 2001 eine Beamtin „die Anzeigen haben überhand genommen aufgrund der Kampfhundhysterie, geschürt von den Medien“, und ein Beamter, er halte das für eine Auseinandersetzung unter Rüden um Dominanz. Aktuell erzählte ein Beamter nach der Frage, worum es gehe, spontan von seinem kleinen Hund, der eines Tages meinte, den Dicken markieren zu müssen und von einem großen Hund gebissen wurde. Er hielt das für ganz normal. Manche sagen sogar, endlich mal in seine Grenzen verwiesen zu werden, sei gut für ihren Hund, wo er sich doch dauernd so aufführen müsse.

Da Hundeunkenntnisse die Marschroute prägen, könnte man meinen, die Politik und Behörde könnten sich doch von ihren anerkannten Hundesachverständigen über das Wesen und Verhalten von Hunden aufklären lassen. Aber diese sind wohl nicht interessiert, da sie ordentlich an den amtlich verordneten Wesenstests verdienen, die enorm in den Preisen gestiegen sind. Wesenstests sind auch nur bedingt aussagefähig, da sie nur eine begrenzte Auswahl von Situationen simulieren können.

Man könnte vorschlagen, da eine Sachkundenachweis für jeden Hundeführer wohl kaum allgemein akzeptiert würde, bei jeder Vergabe einer Hundemarke einen Flyer oder eine Broschüre mitzuschicken, in der über das Verhalten von Mensch und Hund aufgeklärt und auf die Verantwortung eines jeden Hundeführers nach Kenntnissen über Hunde und deren Sozialverhalten hingewiesen wird. Sicher sind beim Führen eines Hundes nicht Hundekenntnisse gesetzlich vorgeschrieben und werden auch kaum durchsetzbar sein. Aber bei eigenem Fehlverhalten ausschließlich den Anderen die Schuld anzukreiden und noch Rückendeckung von Politik und Behörden zu erhalten, ist eigentlich ein Skandal, aber inzwischen so selbstverständlich, daß es Normalität ist. Eine derartige Broschüre ist wohl nicht aus den oben angeführten Gründen im Interesse von Politik und Behörden. Durch die jetzige Handhabung geht der Spaß und die Freude an Hunden verloren, nicht nur bei den Hundebesitzern selbst, sondern auch bei vielen Passanten und Beobachtern, denen deutlich die Freude an fröhlich herumspringenden Hunden anzusehen ist, und wird Angst geschürt, die dann wiederum zu den gesetzlichen Auflagen führt.

Die wichtige soziale Aufgabe von Hunden, deswegen werden sie vermehrt gehalten und sind ein guter menschlicher Begleiter, wenn auch nicht immer unproblematisch, wie als Seelentröster, Begleiter in Einsamkeit, Ersatzpartner, Schoß- und Schmusehund, Kommunikationsmedium für Gespräche bei menschlichen Begegnungen und Anlaß zur täglichen Bewegung und somit zur Gesundheitsvorsorge, wird gemindert und die Lebensfreude getrübt. Die Medizin und die Pharmafirmen freut’s. Sie können ihre Produkte vermehrt verkaufen und ihre Gewinne an Tranquilizern, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka steigern. Da Seele und Körper eng zusammenhängen, profitiert auch die Organmedizin.

Von Bernd Holstiege